Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Freizeit- und Badeanlagen

Stand: 15.03.2025

In den folgenden Kapiteln finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der verschiedenen Anlagen, namentlich für das Schwimmbad Mooshüsli und die Padel-Tennis Anlage Rossmoos.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Mooshüsli

1.1 Geltungsbereich

Die Gemeinde Emmen führt sowohl das Hallen- als auch das Freibad sowie die Freizeitanlagen Mooshüsli. Die  folgenden AGB und Datenschutzbestimmungen gelten für die oben genannten Betriebe des Mooshüslis. Mit dem Bezug jeglicher Leistungen der Bade- und Freizeitanlage Mooshüsli akzeptieren die Gäste die gültigen Datenschutzbestimmungen und AGB. Die Gemeinde Emmen behält sich das Recht vor, diese bei Bedarf jederzeit anzupassen. Die jeweils gültigen AGB können jederzeit unter www.mooshuesli.ch eingesehen werden.

1.2 Datenschutzbestimmungen 

Worum geht es?
Die Gemeinde Emmen und die Bade- und Freizeitanlagen Mooshüsli legen großen Wert auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte ihrer Nutzenden. Dabei werden die Vorgaben des revidierten Datenschutzgesetzes (DSG), das seit dem 1. September 2023 in Kraft ist, konsequent eingehalten. Dieses Gesetz und die dazugehörigen Bestimmungen gewährleisten einen verbesserten Schutz personenbezogener Daten.

Wer sind wir?
Die Bade- und Freizeitanlagen Mooshüsli sind ein Betrieb der Gemeinde Emmen und werden durch das Departement Immobilien und Sport geführt.

Welche Personendaten bearbeiten wir?
Über die Benutzenden der Anlagen der Bade- und Freizeitanlagen Mooshüsli werden die folgenden Personendaten bearbeitet:

- Geschlecht, Name und Vorname
- Adresse (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- E-Mail-Adresse
- Telefon- bzw. Handy-Nummer
- Geburtsdatum
- Passfoto auf Saisonabonnement und Sportpass
- Saldoladungen; aktueller Kartensaldo des Sportpasses
- Anzahl der Eintritte/Aufenthalte
- Laufzeit des Abos

Zahlungsdaten werden sowohl bei Online-Transaktionen als auch bei Zahlungen vor Ort mit grösster Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften verarbeitet.

Wem geben wir Personendaten bekannt?
Für die Erbringung unserer Dienstleistung werden die oben erwähnten Personendaten von Benutzenden an folgende Kategorien von Empfängerinnen und Empfängern bekanntgegeben: 

- Dienstleister (IT-Provider, Bezahlsystem-Provider, Buchhaltungsprovider, etc.)
- Behörden

Die Nutzenden der Anlagen der Sportcard-/Sportpass-Betriebe nehmen zur Kenntnis, dass personenbezogene Daten möglicherweise in Drittstaaten ohne ausreichendes Datenschutzniveau gespeichert werden. In solchen Fällen stellen die Sportcard-/Sportpass-Betriebe durch den Abschluss geeigneter Garantien und die Umsetzung von Massnahmen sicher, dass ein angemessenes Datenschutzniveau vor der Übermittlung der Daten gewährleistet ist.

Wozu beschaffen wir Personendaten?
Die Verarbeitung und Weitergabe von Personendaten erfolgt ausschließlich zu folgenden Zwecken: der Erfüllung der zwischen den Nutzenden und den Betrieben des Sportcard-/Sportpass-Verbundes geschlossenen Vereinbarungen, der Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen oder zur Wahrung berechtigter Interessen der
Betriebe des Sportcard-/Sportpass-Verbundes. Personendaten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn dies für die Erfüllung der genannten Vereinbarungen erforderlich ist. Es werden keine Daten zu Werbezwecke an Dritte weitergeleitet.

Was ist die Grundlage der Bearbeitung?
Die Grundlage für die Verarbeitung von Personendaten bildet, sofern die Betriebe des Sportcard-/SportpassVerbundes die Nutzenden um ihre Einwilligung bitten, diese Einwilligung. Diese kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. In Fällen, in denen keine Einwilligung eingeholt wird, stützt sich die Datenverarbeitung auf die Notwendigkeit zur Anbahnung oder Abwicklung eines Vertrages oder auf ein berechtigtes Interesse der Betriebe des Sportcard-/Sportpass-Verbundes oder Dritter. Solche berechtigten Interessen umfassen insbesondere die Verfolgung der beschriebenen Zwecke sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Darüber hinaus können Personendaten im Rahmen rechtlicher Verfahren oder zur Durchsetzung beziehungsweise Abwehr von
Rechtsansprüchen verarbeitet werden.

Welche Rechte bestehen?
Die Nutzenden der Bade- und Freizeitanlagen Mooshüsli haben jederzeit das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Personendaten zu verlangen. Darüber hinaus können sie die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten verlangen sowie ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen. Nutzende der Anlagen des Sportcard-/Sportpass-Verbundes haben zudem die Möglichkeit, bei der zuständigen Datenschutzbehörde, dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, Beschwerde gegen die Datenverarbeitung einzulegen. 

 

2 Ergänzende Bestimmungen im Allgemeinen

2.1 Ergänzende Bestimmungen Eintritte

Es gelten die aktuellen Tarife und Eintrittspreise, welche auf der Webseite www.mooshuesli.ch publiziert sind.

2.1.1 Einzeleintritt

Einzeleintritte sind anonym, das heisst, es werden keine personenbezogenen Daten erfasst. Sie berechtigen zum einmaligen Eintritt und sind zeitlich auf den jeweiligen Tag des Besuchs beschränkt. Einzeleintritte, die über den Webshop erworben werden, müssen innerhalb eines Jahres ab Kaufdatum eingelöst werden; andernfalls verlieren sie ihre Gültigkeit. Die Gültigkeit eines Einzeleintritts erlischt beim Verlassen der Anlage. Eine Rückerstattung von Einzeleintritten ist ausgeschlossen.

2.1.2 Jahresabonnemente/Saisonabonnemente/Sportpassabonnement mit Kontokorrent

Jahres-, Saisonabonnemente und Sportpass-Abonnemente mit Kontokorrent sind persönlich und nicht übertragbar. Die Gültigkeitsdauer von Laufzeitabonnements ist im Kassensystem hinterlegt. Sportpässe mit Kontokorrent unterliegen keiner festen Laufzeit und der Kontokorrentsaldo bleibt unbegrenzt gültig. Es wird zwischen Tarifen für Einheimische (Bewohnerinnen und Bewohner von Emmen) und Tarifen für Auswärtige unterschieden.

2.1.2.1 Wahrheitsgetreue Datenangabe

Beim Erwerb eines Abonnements sind die Nutzenden verpflichtet, korrekte und wahrheitsgemässe Angaben zu machen, insbesondere die richtige Postanschrift anzugeben. Bei Zu- oder Wegzug aus der Gemeinde Emmen bleibt der ursprünglich gelöste Tarif für Abonnements mit Laufzeit bis zum Ende der Laufdauer bestehen. Eine Adressänderung ist spätestens bei der Verlängerung des Abonnements unaufgefordert dem Kassenpersonal mitzuteilen. Für Sportpass-Abonnements mit Kontokorrent muss eine Adressänderung unverzüglich gemeldet werden, damit eine entsprechende Tarifanpassung sofort vorgenommen werden kann. Die Bade- und Freizeitanlage Mooshüsli ist berechtigt, regelmässige Adressprüfungen durchzuführen. Bei nachweislich falschen Angaben einer Nutzerin oder eines Nutzers, die zu einem unrechtmässigen Vorteil durch einen vergünstigten Tarif führen, behält sich die Anlage das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten und eine Strafzahlung von bis zu CHF 500.00 zu erheben. Im Wiederholungsfall kann zusätzlich ein Hausverbot ausgesprochen werden. Im Falle eines Hausverbots besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen. Die Höhe der Strafzahlung und die Dauer des Hausverbots liegen im Ermessen des Betreibers. Der Einheimischen-Tarif gilt ausschliesslich für Personen, die bei der Einwohnergemeinde Emmen gemeldet sind; massgeblich ist dabei der zivilrechtliche Wohnsitz. Die Abonnements- und Sportpasskarten sind RFID-Karten, für die ein Depot von CHF 20.00 erhoben wird. Dieses Depot wird bei Rückgabe einer intakten und unbeschädigten Karte erstattet, vorausgesetzt, die Karte ist dem entsprechenden Mitgliederkonto zugeordnet.

2.1.2.2 Kartenverlust

Bei Verlust einer Karte kann die Nutzerin oder der Nutzer diese für maximal 3 Monate sperren lassen. Während der Sperrfrist kann die Nutzende oder der Nutzer weder auf bestehende Verträge noch auf ein etwaiges Guthaben zugreifen. Taucht die Karte innerhalb dieser Frist wieder auf, kann sie nach eindeutiger Identifikation der Nutzerin oder des Nutzers (Vorweisen einer ID) kostenlos entsperrt werden. Auf Wunsch der Nutzerin oder des Nutzers kann eine neue Karte ausgestellt und dem Mitgliederkonto zugeordnet werden. In diesem Fall entfällt jedoch der Anspruch auf die bereits gezahlte Depotgebühr für die verlorene, gestohlene oder nicht auffindbare Karte, auch wenn diese später wieder aufgefunden wird. Für die neu ausgestellte Karte wird eine erneute Depotgebühr von CHF 20.00 fällig. Die alte Karte wird ungültig gemacht und dauerhaft vom Mitgliederkonto entkoppelt. Für einen eventuell verbleibenden Restwert auf einem verlorenen Sportpass übernimmt die Bade- und Freizeitanlage keine Haftung bis zum Zeitpunkt der Sperrung.

2.1.2.3 Rückerstattungen und Time-Stops von Abonnementen mit Laufdauer

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Time-Stops für Abonnemente mit Laufzeit. Ausnahmen für Time-Stops sind klar definiert und setzen eine entsprechende Bescheinigung der Nutzerin oder des Nutzers voraus, wie beispielsweise ein Arztzeugnis oder ein offizielles Aufgebotsformular. Während offizieller Schliessungen der Anlagen ist ein Time-Stop nicht möglich.: 

Grund*  Dauer  Anrechnungen
Krankheit/ Unfall/ Mutterschaft  mindestens 14 Tage am Stück  volle Anrechnung 
Rekrutenschule/ Militärdienst  mindestens 14 Tage am Stück  volle Anrechnung 
Ferien-/Auslandaufenthalte (privat oder geschäftlich)  mindestens 28 Tage am Stück  28 Tage gehen zu Lasten der Kundschaft, danach volle Anrechnung 

2.2 Ergänzende Bestimmungen Gutscheine

Gutscheine können für sämtliche Dienstleistungen in den Betrieben des Sportcard-/Sportpass-Verbundes als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Kostenlos ausgegebene Gutscheine, beispielsweise im Rahmen von Werbemassnahmen oder Rabattaktionen, sind nur bis zu dem auf dem Gutschein angegebenen Datum gültig.

2.3 Rechts- und Sachgewährleistung sowie Garantien

Die Gemeinde Emmen schliesst, soweit gesetzlich zulässig, jede Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel ausdrücklich aus. Davon ausgenommen sind individuell gewährte Garantien für im Shop erworbene Produkte. Sollte die Herstellergarantie über die von den Bade- und Freizeitanlagen Mooshüsli gewährte Garantie hinausgehen, wird diese ebenfalls an die Kundschaft weitergegeben.

2.4 Verstösse gegen die AGB und Badeordnungen

Bei Verstössen gegen die AGB oder die Badeordnungen ist die Gemeinde Emmen berechtigt, Hausverbote auszusprechen. Während der Dauer des Hausverbots ist den betroffenen Personen der Zutritt zu den Anlagen der Bade- und Freizeitanlagen Mooshüsli untersagt. Das Hausverbot kann entweder vorübergehend oder dauerhaft verhängt werden, wobei die Dauer im alleinigen Ermessen des Betriebs liegt. Das Eintrittsgeld wird nicht zurückerstattet. Bereits vereinbarte Mieten werden storniert und Sportpass-Abonnemente werden für die Dauer des Hausverbots gesperrt. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht bezogener Leistungen. 

 

3 Ergänzende BestimmungenWassersportkurse/Wasserflächenmiete

3.1 Ergänzende Bestimmungen für Wassersportkurse

3.1.1 Berechtigung zur Teilnahme am Kursangebot

Es können ausschliesslich ganze Kursblöcke oder die vollständige Terminserie eines laufenden Kursblocks gebucht werden. Eine Auswahl einzelner Kurstage innerhalb eines Kursblocks ist nicht möglich. Die gültige Teilnahmebestätigung berechtigt die Kursteilnehmenden, den gebuchten Kurs zum vorgesehenen Zeitpunkt zu besuchen. Darüber hinaus berechtigt der zusätzlich entrichtete Eintrittspreis die Teilnehmenden, die gesamte Badeanlage vor und nach dem Kurs während der regulären Öffnungszeiten zu nutzen. Die Aufsichtspflicht für Kinder bis zum 10. Lebensjahr vor und nach dem Kurs liegt bei den Eltern oder den Begleitpersonen. Schwimmfähige Kinder bis zum 10. Lebensjahr müssen von einer mindestens 16 Jahre alten Begleitperson, die ebenfalls schwimmen kann, betreut und überwacht werden.

3.1.2 Teilnahmestart nach erstem Kurstag

Sofern in Aqua-Kursen freie Plätze verfügbar sind, können Neueinsteigende während eines laufenden Kurspaketes jederzeit einsteigen. In diesem Fall werden die Kurskosten pro rata temporis berechnet. Bei aufbauenden Kursen wie Baby- und Kleinkinderkursen, Kinderschwimmkursen, Jugendschwimmkursen und Erwachsenenschwimmkursen ist ein Einstieg bis zur zweiten Kurswoche nach Kursstart problemlos möglich. Ab der dritten Kurswoche ist bei obigen Kursen nur noch ein Einstieg mit Rücksprache der Kursleitung möglich.

3.1.3 Probelektionen

Ab der zweiten Kurseinheit eines Kursblocks kann eine kostenpflichtige Probelektion gebucht werden. Bei Erfüllung der Anforderungen ist eine Einschreibung in den restlichen Kursblock möglich. Für aufbauende Kurse wie Schwimm-, Baby- und Kleinkinderkurse können Probelektionen nur bis zur vierten Kurseinheit des Kursblocks stattfinden. Die Teilnehmendenzahl pro Kurs ist aus Qualitätsgründen begrenzt. Die genauen Kurszeiten und Kursperioden werden beim Kauf schriftlich über den Webshop per E-Mail bestätigt. Die Bezahlung muss vor der ersten Kurseinheit erfolgen und kann bar, per Rechnung, über Twint oder mit Karte (Maestro, MasterCard, Visa, Postcard) durchgeführt werden. Kurse können auch direkt online über den Webshop gebucht und bezahlt werden.

3.1.4 Verbindlichkeit

Die Kursanmeldung ist verbindlich, das bedeutet, dass Reservationen nicht möglich sind. Ein Kurs gilt als gebucht, und die Kursgebühr ist zu entrichten. Die Teilnahmegebühr muss spätestens bis zum ersten Kurstermin bezahlt werden. Andernfalls wird der volle Betrag eingefordert. Eine kostenlose Annullation der Buchung ist bis drei (3) Wochen vor Kursbeginn möglich. Die Annullation muss schriftlich per E-Mail an kurse@mooshuesli.ch oder per Post (Badeanlagen Mooshüsli, Mooshüslistrasse 47, 6032 Emmen) erfolgen. Für postalische Annullationen zählt das Datum des Poststempels. Die Kursmitgliedschaft verlängert sich nicht automatisch. Kursteilnehmende sind verpflichtet, sich vor jeder Kurseinheit bei der Kursleitung zu melden, um die Anwesenheit zu bestätigen.

3.1.5 Rückerstattung

Die Nichtinanspruchnahme des Kursangebotes der Badeanlagen Mooshüsli durch die Kursteilnehmenden berechtigt weder zur Rückforderung noch zur Reduktion des bereits bezahlten Kursbeitrages. Rückerstattungen von Kursgebühren erfolgen ausschließlich pro rata temporis und nur bei Vorlage einer ärztlich verordneten
Trainingsdispens. Das entsprechende Arztzeugnis muss eindeutig bestätigen, dass aus gesundheitlichen Gründen von der Kursteilnahme abgeraten wird. Das Arztzeugnis ist unaufgefordert entweder per Post oder persönlich bei der Kasse des Hallenbads Mooshüsli einzureichen: Badeanlagen Mooshüsli, Mooshüslistrasse 47, 6032 Emmen. Die Rückvergütung des Kursbeitrages erfolgt für die verbleibende Kursdauer entweder in Form eines Gutscheins oder als Saldoladung des Sportpasses. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

3.1.6 Kursnachholungsmöglichkeiten

Pro Kursperiode hat jede Teilnehmende und jeder Teilnehmende – mit Ausnahme von Abzeichen- oder Ferienintensivkursen – das Recht, maximal eine (1) Kurseinheit bei unbegründetem Fernbleiben nachzuholen. Das Fernbleiben muss im Voraus an der Kasse des Hallenbads Mooshüsli gemeldet werden (per E-Mail an kurse@mooshuesli.ch). Umbuchungen werden erst ab Kursbeginn vorgenommen, und Ersatztermine sind frühestens ab der dritten Kurseinheit der jeweiligen Kursperiode möglich. Der Ersatztermin muss innerhalb des laufenden Kursblocks stattfinden. Andernfalls verfällt der Anspruch auf Nachholung ohne weitere Entschädigung. Sollte kein freier Platz im gewünschten Kurs verfügbar sein, besteht die Möglichkeit, in einer anderen, nicht aufbauenden Kursart nachzuholen.

3.1.7 Betriebsunterbruch

Bei einer allfälligen Betriebsunterbrechung der Badeanlagen Mooshüsli, welche von der Gemeinde Emmen verschuldet ist und länger als eine (1) Kalenderwoche dauert, verlängert sich die Dauer der Kursmitgliedschaft um die Dauer der Betriebsunterbrechung, maximal aber höchstens um acht (8) volle Kalenderwochen.

3.1.8 Kursstreichung aufgrund mangelnder Teilnehmendenanzahl

Die Badeanlagen Mooshüsli behalten sich das Recht vor, einen Kurs aufgrund unzureichender Teilnehmendenzahl abzusagen. Betroffene Kursteilnehmende werden telefonisch kontaktiert, um entweder eine Umbuchung in einen anderen Kurs der gleichen Stilrichtung zu arrangieren oder eine Rückerstattung in Form eines Gutscheins anzubieten.

3.1.9 Haftungsbestimmungen

Die Teilnahme an Kursen in den Badanlagen Mooshüsli erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung der Kursteilnehmenden. Die Gemeinde Emmen lehnt jegliche Haftung für Schäden infolge von Unfällen, Verletzungen oder Krankheiten ausdrücklich ab, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – dies gilt auch für Hilfspersonen der Badeanlagen Mooshüsli. Ebenso wird jede Haftung für den Verlust von Wertgegenständen der Kursteilnehmenden in den Badeanlagen ausdrücklich ausgeschlossen. Die Kursteilnehmenden haften für von ihnen verursachte Beschädigungen an Trainingsanlagen und -geräten sowie für den Verlust von Leihgegenständen (gemäss Inventarliste) und sind verpflichtet, der Gemeinde Emmen die entsprechenden Reparatur- oder Ersatzkosten vollständig zu erstatten. Wir empfehlen allen Teilnehmenden, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

3.1.10 Badeordnung

Die Badeordnung ist Bestandteil der Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schwimm- und Wassersportkurse.

3.1.11 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Badanlagen Mooshüsli in Emmen.

3.2 Ergänzende Bestimmungen Wasserflächenmiete

3.2.1 Einverständniserklärung

Die allgemeine Geschäftsbedingung ist Bestandteil der Buchungsbestätigung und wird mit dem Versand dieser rechtswirksam. Die gemietete Wasserfläche wird zur Mietzeit für den öffentlichen Betrieb gänzlich gesperrt. Aufbauund Aufräumarbeiten sind Bestandteil der Mietzeit und haben in dieser Frist zu erfolgen.

3.2.2 Annullationskosten/ -fristen

Die Miete gilt als definitiv bestätigt, sobald eine Buchungsbestätigung vorliegt. Die Mieterin oder der Mieter ist verpflichtet, die Angaben zur Wassermiete auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Unstimmigkeiten innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Bestätigung schriftlich zu melden. Annullationen müssen schriftlich erfolgen, wobei die folgenden Fristen gelten: 

Ab Bestätigungsdatum bis 22 Tag vor Miete: kostenfreie Stornierung
21 bis 0 Tage vor dem gebuchten Datum: 100% der gebuchten Leistung

3.2.3 Wasserflächenrücknahme aufgrund schlechter Auslastung oder Nichterscheinens

Die diensthabende Bademeisterin oder der diensthabende Bademeister ist befugt – jedoch nicht gezwungen – bei subjektiv empfundenem hohen Gästeaufkommen gemietete Wasserfläche mangels Auslastung unter folgenden Bedingungen gänzlich der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung zu stellen:

a.) Die Mieterin oder der Mieter erscheint unentschuldigt nicht zum vereinbarten Termin, so wird die Wasserfläche 15 Minuten nach Mietbeginn der Öffentlichkeit wieder freigegeben. Die gemietete Wasserfläche wird der Mieterin oder dem Mieter vollumfänglich in Rechnung gestellt.

b.) Die gemietete Wasserfläche wird nicht von einer definierten Mindestzahl von Personen benützt.
Die Bahn wird für den öffentlichen Schwimmbetrieb wieder freigegeben. Der Mieterin oder dem Mieter werden
die kommerziellen Abgaben für Privatschwimmlektionen in Rechnung gestellt (je nach Zeit, variiert der Preis
zwischen TOP, ATTRAKTIV und SPEZIAL und wird als Kommerzabgabe in der Rechnung gekennzeichnet). Es
gelten die aktuellen Tarife der Kommerzabgabe. 

Preise ohne Wasserreservation für Privatschwimmlektion  Top Attraktiv Spezial
Privatschwimmlektion; Lektion Pauschale 45 Minuten  20.00  10.00 5.00

Es gelten dabei die Mindestanforderungen gemäss Vorgaben des Bundesamtes für Sport BASPO (311 Wasserflächenmanagement; optimale Nutzung der Wasserflächen in Hallenbädern):

1 Bahn 25m (Schwimmerbecken): 6 Personen
½ Bad 12x12m (Lernschwimmbecken/Springerbecken): 6 Personen
Springerbecken: 6 Personen

3.2.4 Sicherheitsbestimmungen

Das Betreten der Bade- und Freizeitanlagen Mooshüsli geschieht für alle Teilnehmenden auf eigene Verantwortung.
Die Gemeinde Emmen lehnt jegliche Haftung ab. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten. Die
Badeordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingung. 

3.2.5 Notfallnummer

Bei Verspätungen oder Notfällen erreichen Sie uns unter 041 268 64 00 oder info@mooshuesli.ch.

3.2.6 Aufhebung eines Miettermins

Die Gemeinde Emmen erhebt den Anspruch mindestens drei (3) Kalenderwochen vor Miettermin, eine Mietfläche
aufgrund Spezialanlässen (Events, Meisterschaftsspiele von Vereinen usw.) aufzuheben, dabei entfällt die Miete.
Die Mieterin oder der Mieter hat jedoch keinen Anspruch auf ein Ersatzdatum.

3.2.7 Unvorhergesehene Ereignisse

Kann die Wasserfläche aufgrund unvorhergesehener Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Schliessung der Anlage) nicht
genutzt werden, bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) weiterhin gültig. Ist die Gemeinde Emmen
infolge nachweislich grobfahrlässigen Handelns nicht in der Lage, die Mietfläche fristgerecht und in zweckgemässem
Zustand bereitzustellen, so ist seitens der Mieterin oder des Mieters kein Mietzins geschuldet. Ein Anspruch auf
Schadensersatz besteht jedoch nicht.

3.2.8 Schlussbestimmung

Die Gemeinde Emmen lehnt jede Haftung für alle Schäden ab, die im (direkten oder indirekten) Zusammenhang
mit einer Wassermietfläche entstehen können. Diese Haftung lehnt die Gemeinde Emmen namentlich dann ab,
wenn die vorliegenden Benutzungsbedingungen missachtet, umgangen oder verletzt werden. Gerichtsstand ist
Emmen. Es kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.

3.3 Ergänzende Bestimmungen Privatschwimm-Lektionen im Hallenbad / Freibad Mooshüsli

3.3.1 Melden von Privatschwimm-Lektionen

Vorgesehene Privatschwimm-Lektionen sind von den jeweiligen Parteien vorzeitig anzumelden. Dabei steht den
Parteien ein Online-Tool zur Verfügung. Ein Login für den Zugang zu diesem Tool muss vorgängig bei
verkauf@sportcard-luzern.ch angefordert werden. Der Zugang ist über folgende Links geregelt:
Hallenbad/Freibad Mooshüsli: https://irs.indico.ch/booking/mooshuesli
Bei nicht gemeldeten Lektionen ist die diensthabende Badmeisterin oder der diensthabende Badmeister befugt, den
Unterricht zu verbieten. Im Wiederholungsfall und nach schriftlicher Ermahnung können weitere Konsequenzen bis
hin zu einem Unterrichtsverbot in Betracht gezogen werden.
Eine Privatschwimm-Lektion gilt erst als gemeldet, wenn die Partei ein Bestätigungsmail erhält. Hier ist wichtig,
dass der Bestellvorgang über den Warenkorb abgeschlossen wird. Bei keinem Bestellvorgang leert sich der
Warenkorb nach 15 Minuten selbstständig und der Bestellvorgang muss wiederholt werden.

3.3.2 Nutzung und Regeln

Privatschwimmlektionen dürfen ausschliesslich mit maximal gleichzeitig drei (3) Teilnehmenden pro PrivatschwimmLehrer stattfinden. Übersteigt die Teilnehmendenanzahl die maximale Anzahl Teilnehmende, ist eine
Wasserflächenreservation gemäss AGB zwingend. Für Privatschwimm-Lektionen wird kein Wasser exklusiv
reserviert, sondern es wird das Wasser, welche ebenfalls der Öffentlichkeit zusteht, zur Mitbenützung zur Verfügung
gestellt (siehe Belegungsplan Hallenbad Mooshüsli). Die Öffentlichkeit darf hierbei nicht vom PrivatschwimmUnterricht gestört werden. Wir appellieren auf gegenseitige Fairness und Respekt.

3.3.3 Stornierungsfrist

Gemeldete Privatschwimm-Lektionen, welche nicht stattfinden, können von den jeweiligen Parteien bis 30 Minuten
vor Lektionsstart über das Online-Tool selbstständig storniert werden. 

3.3.4 Verrechnung

Für Privatschwimmlektionen, die nicht im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses über das Bad selbst angeboten
werden, ist eine Kommerzabgabe gemäss den aktuellen Tarifen zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt jeweils
elektronisch zum Monatsende. Privatschwimmlehrerinnen oder Privatschwimmlehrer, die in einem
Anstellungsverhältnis mit dem Bad stehen, dürfen keine Privatschwimmlektionen auf eigene Rechnung in der
betreffenden Anlage anbieten. 

 

Padel-Tennis Anlage Rossmoos

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Nutzerinnen und Nutzer der Outdoor-Padel-Anlage Rossmoos, welche von der Gemeinde Emmen betrieben wird. Mit der Buchung und Nutzung der Anlage erklärt sich der Nutzer verbindlich mit den nachfolgenden Bestimmungen einverstanden. Die AGB finden Anwendung auf sämtliche Dienstleistungen, Reservierungen, Zahlungen und sonstige Vorgänge, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlage stehen.

 

2. Reservation und Zutritt

Die Buchung der Padel-Anlage erfolgt ausschliesslich über das Online-Reservationssystem, das in Zusammenarbeit mit unserem Partner n-tree solutions schweiz gmbh bereitgestellt wird. Nach erfolgter Zahlung erhält die reservierende Person einen QR-Code, der 15 Minuten vor Spielbeginn aktiviert wird. Dieser QR-Code gewährt den Zutritt zur Anlage ausschliesslich während der gebuchten Zeit. Mit Abschluss der Buchung kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen der Gemeinde Emmen und dem Nutzer zustande.

 

3. Preise und Zahlung

Alle auf der Website der Gemeinde Emmen veröffentlichten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die allfällige Mehrwertsteuer. Die Platzmiete wird im Voraus über das Online-System n-tree bezahlt. Der zum Zeitpunkt der Buchung gültige Preis gilt, wobei die Gemeinde sich das Recht vorbehält, Preise jederzeit anzupassen. Sollten sich Preisänderungen nach erfolgtem Vertragsabschluss ergeben, gelten diese nicht rückwirkend.

 

4. Allgemeine und wetterbedingte Stornierung

Folgend sind die Bedingungen für Stornierungen und Rückerstattungen geregelt. Eine selbständige und kostenfreie Stornierung der Buchung ist nur möglich, wenn der Platz über ein Kundenkonto (Registrierung) gebucht wurde. Gäste, die ohne eigenes Kundenkonto über einen Gastzugang buchen, sind verpflichtet, den Kundenservice direkt per Mail immobilien@emmen.ch zu kontaktieren, um eine Stornierung zu veranlassen.

4.1 Allgemeine Stornierungen: 

Eine selbständige und kostenfreie Stornierung der Buchung ist nur möglich, wenn der Platz über ein Kundenkonto (Registrierung) gebucht wurde. Nutzer können ihre Buchung kostenfrei stornieren, sofern die Stornierung mindestens 24 Stunden vor Spielbeginn erfolgt. Die Stornierung hat dabei über das Online-Reservationssystem (n-tree Solution) der Gemeinde Emmen zu erfolgen. Wird eine Buchung weniger als 24 Stunden vor Spielbeginn storniert, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Betrags, es sei denn, es liegt ein wetterbedingter Fall vor, wie in den separaten Bestimmungen zu wetterbedingten Absagen geregelt. Gäste, die ohne eigenes Kundenkonto buchen, sind verpflichtet, den Kundenservice direkt zu kontaktieren, um eine Stornierung zu veranlassen.

4.2 Wetterbedingte Stornierungen: 

Da die Padel-Anlage als Outdoor-Einrichtung betrieben wird, erfolgt die Nutzung ausschliesslich bei trockenen und sicheren Bedingungen. Teilnehmer haben bis zu 2 Stunden vor Spielbeginn die Möglichkeit, ihre Buchung wetterbedingt kostenfrei zu stornieren, sofern eine ungünstige Wetterprognose bescheinigt, dass die Bedingungen für ein sicheres und angenehmes Spiel nicht gegeben sind. Diese wetterbedingte Stornierung muss über das Online-Reservationssystem (ntree Solutions) der Gemeinde erfolgen. Wird eine solche Stornierung nicht rechtzeitig vorgenommen, trägt der Nutzer das Risiko, dass sich die Wetterbedingungen kurzfristig verschlechtern. Es wird darauf hingewiesen, dass bei nassem Belag und widrigen Wetterbedingungen das Spielen nicht gestattet ist und das Spiel unverzüglich zu unterbrechen ist.

 

5. Nutzung und Verhalten auf der Anlage

Die Nutzung der Outdoor-Padel-Anlage ist nur bei trockener Spielfläche gestattet. Bei Regen oder nasser Spielfläche ist das Spiel sofort abzubrechen. Die Nutzer sind verpflichtet, saubere, geeignete Sportschuhe sowie angemessene Sportkleidung zu tragen. Die Beleuchtung ist sowohl an die Buchungszeit als auch an einen Dämmerungssensor gekoppelt. Sie schaltet sich entsprechend der Tageszeit 15 Minuten vor Beginn der Buchung ein und 15 Minuten nach Spielende automatisch wieder aus. Die Anlage sowie das bereitgestellte Equipment sind pfleglich zu behandeln. Ein unsachgemässer Umgang kann zu einem dauerhaften Nutzungsverbot führen.

 

5.1 Nutzung durch Minderjährige

Die Nutzung der Anlage ist grundsätzlich auch für Minderjährige gestattet, auch wenn diese unbegleitet die Anlage aufsuchen. Mit der Nutzung erklären die Erziehungsberechtigten, dass sie über die potenziellen Risiken informiert wurden und die unbegleitete Nutzung ausdrücklich genehmigen. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko; die Gemeinde Emmen haftet nicht für Unfälle, Verletzungen oder sonstige Schäden, die Minderjährige in diesem Zusammenhang erleiden, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Gemeinde. Zudem sind alle geltenden Sicherheitsbestimmungen strikt einzuhalten.

 

6. Mietmaterial

Zur Verfügung gestellt werden Padel-Schläger, die vor Ort zu einem Mietpreis von CHF 5.– pro Stück ausgeliehen werden können, sowie Padelball-Sets, die im 3er-Set käuflich für CHF 8.– erworben werden können. Das Mietmaterial ist sorgfältig zu behandeln und nach Gebrauch ordnungsgemäss zurückzugeben. Schäden oder Verluste sind umgehend der Gemeinde Emmen zu melden, und im Falle grober Fahrlässigkeit haftet der Nutzer für die entstandenen Reparatur- oder Ersatzkosten.

 

7. Haftung

Die Nutzung der Padel-Anlage erfolgt auf eigenes Risiko. Die Gemeinde Emmen haftet nicht für Unfälle, Verletzungen oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlage entstehen, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Gemeinde. Ebenso übernimmt die Gemeinde keine Haftung für den Verlust von mitgebrachten Wertgegenständen. Es wird empfohlen, eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschliessen, um etwaige Risiken abzudecken.

 

Allgemeine Ergänzungen

1. Haftung, OR Art. 58

Die Gemeinde Emmen und die Bade- und Freizeitanlagen Mooshüsli lehnen jede Haftung ab für Schäden und
Unfälle, die nicht auf Mängel an der Anlage oder auf Nichtverschulden des Personals zurückzuführen sind. Auch
wird jegliche Haftung abgelehnt, die aus Nichtbeachtung dieser AGB entstehen. Des Weiteren wird nicht für
entwendete oder verlorene Gegenstände gehaftet. Für Diebstähle und Sachbeschädigungen in den Garderoben und
den Schliessfächern wird nicht gehaftet. Für Sachschäden und mutwillige Verunreinigungen (inklusive
Umtriebsgebühren) haftet die Verursacherin oder der Verursacher, bei Minderjährigen die erziehungsberechtigte
Person.

2. Inkrafttreten

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen gelten per sofort und ersetzen alle
früheren Bestimmungen.

3. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

4. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Emmen. 

5. Datenschutz

Im Rahmen des Reservierungsprozesses werden personenbezogene Daten erfasst, die ausschliesslich zur Abwicklung der Buchung verwendet werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

6. Änderungen der AGB

Die Gemeinde Emmen behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Es gilt jeweils die Version, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Über wesentliche Änderungen wird der Nutzer rechtzeitig über die Website informiert. Die fortgesetzte Nutzung der Anlage nach einer Änderung gilt als Zustimmung zu den aktualisierten Bedingungen.

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB gilt ausschliesslich das schweizerische Recht. Gerichtsstand ist Emmen. Die Parteien verpflichten sich, alle Streitigkeiten in erster Linie einvernehmlich zu lösen.